Rechtliches

Unternehmergesellschaft?

Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine so genante Kapitalgesellschaft. Sie ähnelt sehr der Rechtsform der GmbH, nur dass man bei der UG für das Stammkapital theoretisch nur 1 € benötigt (gegenüber einem Stammkapital von 25.000 € bei der GmbH), jedoch ist auch das Stammkapital einer GmbH kein “Garantiefonds” für den Verbleib eines finanziellen Puffers in der Gesellschaft, da das Stammkapital für den Gesellschaftszweck von der GmbH verwendet werden darf.
Ansonsten sind die Start – Up – Kosten gleich. Auch eine UG muss darauf achten, dass ihr Vermögen die Verbindlichkeiten deckt.

Co. KG?

Co. KG steht für Compagnie Kommanditgesellschaft. Es handelt sich hierbei um eine so genannte Personengesellschaft. Eine Kommanditgesellschaft besteht aus Kommanditisten und Komplementären. Dabei haften Komplementäre im vollen Umfang, auch mit dem eigenen Privatvermögen, Kommanditisten wiederum haften nur entsprechend ihrer Einlagen im Unternehmen.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG?

Bei der Rechtsform UG & Co. KG tritt eine Unternehmergesellschaft (UG) als Komplementärin auf, mit dem Vorteil, dass die zusätzliche Haftungsbeschränkung auch hier greift. Somit kann die Rollenverteilung von Komplementären und Kommandisten Anwendung finden, ohne dass die Komplementäre über die eigene Anlage hinaus haften müssen.

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Treuhandkommanditistin und Treugeber*in

Eine Unternehmergesellschaft und Co. KG kann durch eine Komplementärin und eine Treuhandkommanditistin gegründet werden. Bei der Treuhandkommanditistin handelt es sich um die Kommanditistin der KG. Mit ihr kann ein Treuhandvertrag abgeschlossen werden als Treugeber*in. Der/die Treugeber*in hat vertraglich die gleichen Rechte wie ein/e Kommanditist*in. Die Kosten für eine notarielle Beglaubigung und die Kosten für die Eintragung von Kommanditist*innen ins Handelsregister können eingespart werden.

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